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   LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15   

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https://dejure.org/2017,41491
LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15 (https://dejure.org/2017,41491)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.07.2017 - L 4 KA 17/15 (https://dejure.org/2017,41491)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - L 4 KA 17/15 (https://dejure.org/2017,41491)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 106a Abs 2 S 1 SGB 5 vom 16.07.2015, § 82 Abs 1 SGB 5, § 135 Abs 2 SGB 5, Anl 3 BMV-Ä
    Kassenärztliche Vereinigung - Befugnis zur sachlich-rechnerischen Berichtigung eines Honorarbescheides - Zervix-Zytologie-Vereinbarung - Erbringung vorbereitender Tätigkeiten - nicht von einer Genehmigung erfasster Ort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsarzthonorar; Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung; Ermächtigungsgrundlage; Nachträgliche Korrektur bereits ergangener Honorarbescheide; Eingeschränkter Vertrauensschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarzthonorar; Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung; Ermächtigungsgrundlage; Nachträgliche Korrektur bereits ergangener Honorarbescheide; Eingeschränkter Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    Vertragsarzthonorar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2014 - L 4 KA 24/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Im anschließenden Berufungsverfahren L 4 KA 24/11 vertrat der erkennende Senat im Urteil vom 14. Januar 2014 die Auffassung, die angefochtenen Verwaltungsentscheidungen seien rechtswidrig, weil die Beklagte als milderes Mittel gegenüber einer Ablehnung eine Genehmigung mit Auflagen hätte erteilen müssen.

    Der Kläger regte an, das Verfahren im Hinblick auf das laufende Berufungsverfahren L 4 KA 24/11 zum Ruhen zu bringen.

    Vielmehr habe die Beklagte es im Januar 2013, als die Ausschlussfrist für das Quartal III/08 schon abgelaufen gewesen sei, abgelehnt, den Ausgang des Verfahrens L 4 KA 24/11 zur Frage der Genehmigungspflicht abzuwarten.

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Dagegen richtete sich die Revision zum Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 6 KA 23/14 R.

    Sie trägt vor, es sei zunächst darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht mit Urteil vom 13. Mai 2015 im Verfahren B 6 KA 23/14 R festgestellt habe, dass dem Kläger die Genehmigung für die Erbringung zytologischer Leistungen in der La Straße nicht habe erteilt werden müssen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten nimmt der Senat auf das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Mai 2015 im Verfahren B 6 KA 23/14 R Bezug.

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Nach Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R und vom 6. Februar 2006, B 6 KA 12/05 R) wird die Befugnis der KVen zur sachlich rechnerischen Richtigstellung der Honorarbescheide in fünf Fallkonstellation aus Vertrauensschutzgründen begrenzt.
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Nach Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R und vom 6. Februar 2006, B 6 KA 12/05 R) wird die Befugnis der KVen zur sachlich rechnerischen Richtigstellung der Honorarbescheide in fünf Fallkonstellation aus Vertrauensschutzgründen begrenzt.
  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Sie berechtigt insbesondere zur nachträglichen Korrektur bereits ergangener Honorarbescheide, denn diese stellen gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 31. Oktober 2001, B 6 KA 16/00 R) lediglich vorläufige Regelungen über den Honoraranspruch im jeweiligen Quartal dar.
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Vielmehr ist sie zuvor durch die genannten bundesmantelvertraglichen Regelungen gekennzeichnete Rechtslage neu kodifiziert worden (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 6 KA 62/07 R; Engelhardt in Hauck/Noftz, SGB V, § 106a Rdn. 17).
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 35/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - gerichtliche Auseinandersetzung über Vorschriften

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - L 4 KA 17/15
    Ob dies bereits der Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 27. Mai 2013 entgegensteht, soweit diese beiden Quartale betroffen sind, oder ob sich der Kläger wegen seiner im Anhörungsverfahren abgegebenen Erklärungen und der entsprechenden Anwendung verjährungsrechtlicher Vorschriften gemäß §§ 194 ff Bürgerliches Gesetzbuch (vergleiche zur Anwendung verjährungsrechtlicher Vorschriften auf die 4-jährige Ausschlussfrist: BSG, Urteil vom 12. Dezember 2012, B 6 KA 35/12 R) nicht auf den Ablauf der Vierjahresfrist berufen kann, kann vorliegend offen bleiben, denn die streitige sachlich-rechnerische Berichtigung ist für den Zeitraum bis einschließlich des Quartals I/09 bereits aus Vertrauensschutzgründen ausgeschlossen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.03.2020 - L 4 KA 53/18

    Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zahnärztlicher Leistungen durch die

    Vielmehr erfordert ein Verwirken eine aktive Handlung, aus der der Vertragsarzt den berechtigten Schluss ziehen kann, die Honorarforderung werde nicht mehr überprüft oder seine Abrechnung werde gebilligt (Urteil des Senats vom 12. Dezember 2017 - L 4 KA 37/15; Urteil vom 18. Juli 2017 - L 4 KA 17/15 - juris).
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